Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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„daß bis zur definitiven Festsetzung der gesetzlichen Bedingungen über die Aufnahme 
fremder Auswanderer in Siebenbürgen deren Zulassung in einzelnen Fällen unter den 
bisher üblichen Vorsichten (vergl. Bekanntmachung vom 31. Juli 1846, Reg. Blatt 
S. 356 und 357) gestattet sei, jedoch gewünscht werde: daß solche Württembergische 
Auswanderer darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie sich zu Wien wegen wei- 
terer Anerkennung ihrer Pässe bei der Siebenbürgischen Hofkanzlei zu melden haben, 
da diese Behörde ausvrücklich erklärt habe, binsichtlich der Zukunft von Einwanderern, 
welche ohne Erfüllung dieser Formalität die Weiterreise nach Siebenbürgen antreten, 
jede Verantwortung von sich abzulehnen.“ 
Indem dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden vie K. Bezirksämter zu- 
gleich angewiesen, den Auswanderern nach Siebenbürgen bei Ausstellung der Reisepässe be- 
sondere Belehrung hierüber zu ertheilen, und daß dieß geschehen, jedesmal in den Pässen zu 
bemerken. » 
Stuttgart den 14. April 1847. Schlayer. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Stationsentfernung zwischen Mergentheim und Euerhausen. 
Die Entfernung der Poststation Mergentheim von der K. Baierischen Station Cuer- 
bhausen ist zu 12 Post festgesetzt worden. 
Stuttgart den 15. April 1847. Schlaper. 
8) Des Finanz-Departementê. « 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend den Ausgangsgoll von dem über die Zollvereinogrenze ausgehenden 
Getreide, von Hülsenfrüchten, Mehl und Brod. 
Seine Königliche Majestät baben, in Gemähheit neuerer Verständigung mit 
den Regierungen der Nachbarstaaten Baiern und Baden, nach Anhörung des K. Geheimen- 
Raths zu verfügen geruht, daß der in der K. Verordnung vom 22. Oktober 1846 (Reg.- 
Blatt S. 463), I. 1 bestimmte Ausgangszoll auf die dort genannten Getreide-Arten, Hülsen- 
früchte und Mühlenfabrikate, welchen auch Brop und Mais oder Welschkorn beizuzählen ist, 
vom heutigen Tage einschließlich an auf fünfzig Prozent der mittleren Durchschnittspreise 
erhöht werden soll. 
Wonach sich die betreffenden Stellen zu achten haben. 
Stuttgart den 21. April 1847. Gärttner.
	        
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