Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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N 20. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 27. April 1847. 
nhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienft-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für zweck- 
mäßig angelegte Flachoröstegruben und die Aussetzung neuer Preise für solche Anlagen. — Bekanntmachung, 
betreffend die Versetzung ver Gemeinde Wolpertswende, Oberamts Ravensburg, von der wrritten in die zweite 
Elasse der Gemeinden. — Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung mebrerer bisber mit der Gemeinde 
Bergatreute verbundenen Parzellen zu einer selbüständigen Gemeinde in Gaisbeuren, und eine veränderte 
Classisikation der Gemeinde Bergatreute. — Verfügung, betreffend den Geschäftsbetricb und die gegenseitige 
Befreiung ver Handelsreisenden von der Patentsteuer im JZollverein und im Königreiche Belgien. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A)) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 20. d. M. dem Lieutenant bei 
Höchst-Ihrer Leibgarde zu Pferd, Grafen Kurt v. Pückler-Limpurg, die nachgesuchte 
Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Majestät ihm verliehenen 
St. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 5. d. M. 
das erledigte Cameralamt Ellwangen dem Cameral-Verwalter Wöllhaf in Crailsbeim 
gnädigst übertragen, und 
auf das hiedurch in Erledigung gekommene Cameralamt Crailsheim vermöge höchsten
	        
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