Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Bei ver Finanzkammer des Jartkreises ist eine Rathsstelle mit dem Gehalt 
von 1500 fl. zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, bei der gevachten 
Finanzkammer binnen drei Wochen vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um vie erledigte, in der zweiten Besoldungs-Classe stehende Gerichts- 
Notarsstelle in Geislingen haben sich innerhalb vrei Wochen bei dem K. Gerichtshof in 
Ulm zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Sontheim an der Brenz, Dekanats 
Heidenheim, welche 1293 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen, dessen Verwand- 
lung sich die Ober-Kirchenbehörde vorbehält, beläuft sich nach Abzug von 100 fl. für den 
Besoldungs-Verbesserungsfonds auf 1216 fl. 
4) Die Bewerber um vie erlevigte Pfarrei Ellrichshausen, Dekanats Crailsheim, 
welche 942 Kirchengenossen zählt, von welchen 300 im Mutterort, die übrigen ohne eigene 
Kirche oder Schule in acht von ersterem auf 1 bis 1 Stunden entfernten Filialien wohnen, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
Das verwandelte Einkommen berechnet sich in Preisen des Sportelgesetzes zu 1213 fl. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Heimsheim, Dekanats Leonberg, welche 
1280 Kirchengenossen zählt und mit einem verwandelten Einkommen von 878 fl. verbunden 
ist, baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erleoigte Pfarrei Kocherstetten, Dekanats Künzelsau, 
welche im Mutterorte und fünf Filialien 1143 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwan- 
delten Einkommen von 800 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evan- 
gelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Neben den in Kocherstetten zu haltenden 
Gottesdiensten hat der Pfarrer in der Kirche des Stunde entfernten Schlosses Stetten je 
den zweiten Sonntag Vormittags und an einigen Fest= und Feiertagen zu predigen, die 
übrigen Filialien haben aber weder eigene Kirchen noch Schulen. 
7) An der lateinischen Lehranstalt in Gmünd ist die Stelle eines Oberpräceptors wie- 
der definitiv zu besetzen. Mit dieser Stelle ist eine Besoldung von 800 fl. neben einem
	        
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