Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 30. April 1847. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend vas Verbot von Vereinen mit communistischer Tendenz. 
— Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen vder Departements. Verfügung in Betreff der Ausstellung von Reisepässen für Handar- 
beiter und Handwerkögesellen, welche sich nach Frankreich begeben wollen. — Bekanntmachung des Ergebnisses 
einer niederen Finanz-Dienstprüfung. - 
  
l.UnmittelbareKöniglicheDekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend das Verbot von Vereinen mit rommunistischer Tendenz. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Betracht, daß nach mehrfachen amtlichen Erhebungen im Auslande, namentlich in 
der Schweiz, zahlreiche organisirte Verbindungen bestanden haben und noch bestehen, welche 
darauf berechnet sind, unter den Mitgliedern eine den bestehenden gesellschaftlichen Einrich- 
tungen feindselige Gesinnung zu verbreiten und Religion und Sittlichkeit zu untergraben; 
in Betracht, daß viele dieser Vereine sich namentlich die Aufgabe gesetzt haben, den 
Grundsatz des Prioat-Eigenthums zu vernichten und diese Lehre selbst vurch gewaltsame 
Mittel geltend zu machen;
	        
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