Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 2. d. M. 
dem Professor Mährlen an der polytechnischen und Ober-Realschule die nachgesuchte Dienst- 
entlassung mit Belassung seines bisherigen Titels gnävigst ertheilt, und 
die erledigte zweite Reallehrstelle in Heidenheim dem Reallehramts-Candidaten Traub, 
von Oberlenningen, gnädigst übertragen. 
Die patronatische Ernennung des Pfarrvikars Heuber von Oehringen auf dic evan- 
gelische Pfarrei Gnadenthal, Dekanats Oehringen, ist unter dem 23. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der K. Verordnung vom 25. April 
1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet und nach erfolgter Zulassung 
zu derselben ihre Proberelationen rechtzeitig übergeben haben, werden hiermit benachrichtigt, 
daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commissson zu Stuttgart in drei Ab- 
tbeilungen vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Binder; 
Geßler:; 
v. Holzschuher; 
Wunder: 
Wollaib; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Fezer; 
Gänslen; 
Häcker; 
Köstlin; 
Mosthaf;
	        
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