Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung in der Medicin 
und höheren Chirurgie. 
In Folge der kürzlich vorgenommenen ersten Staatsprüfung in der Mediein und höbe- 
ren Chirurgie sind nachstehende Candidaten für befähigt erkannt und für berechtigt erklärt 
worden, nach vorheriger Erstehung der praktischen Vorbereitungszeit sich zur zweiten Staats- 
prüfung zu melden: 
a) in der Medicin und der hoheren Wundarzneikunde: 
Christian Friedrich Mögling, von Nellingen, Oberamts Eßlingen; 
b) in ver höheren Chirurgie: 
Adam Gotthelf Blinzing, von Untertürkheim, Oberamts Canstatt; 
Carl Hermann Epting, ven Calm; 
Julius Leisinger, von Birkach, Oberamts Stuttgart; 
Lorenz Carl Schmid, von Ravensburg. 
Stuttgart den 9. Mai 1847. 
Schlayer.“ 
2. Des K. katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung, die Dienst-Prüfung der katholischen Schulmeister und Lebrgebülfen betreffend. 
Im Laufe dieses Jahrs werden zwei Prüfungen der Lehrgehülfen für Schuldienste 
(Anstellungs-Prüfung) und eine Prüfung ver Schulmeister, welche eine Beförderung nachsu- 
chen wollen, (Beförderungs-Prüfung) abgehalten werden. 
Die erste Prüfung der Lehrgehülfen für Schuldienste wird am 16. Juni, die zweite im 
Srätjahr statt finden; der Termin für die Beförderungs-Prüfung aber noch besonders be- 
kannt gemacht werden. 
Die Schulmeister, welche die Beforderungs-Prüfung erstehen, und die Lehrgehülfen, 
welche zu der im Juni abzuhaltenden Prüfung zugelassen werden wollen, haben sich späte- 
stens bis letzten Mai zu melden.
	        
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