Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Die Meldungs-Eingaben sind genau nach der Verordnung vom 21. März 1821, 58. 17 
und 24 (Reg. Blatt S. 124 und 126) einzurichten. · 
Stuttgart den 7. Mai 1847. Für den Vorstand: 
Steinhardt. 
C) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekamtmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung im Baufache. 
Bei der im März d. J. vorgenommenen ersten Staats-Prüfung im Baufache sind 
nachstehende Candiraten, welche sämmtlich auf die Befugnisse von Bau= und Feldmessern 
erster Classe verzichtet haben, für befähigt erkannt worden: 
Isar Chailly, aus Stuttgart. 
Carl Erb, von Laichingen Oberamts Münsingen. 
Wilhelm Flattich, von Stuttgart. 
Gottlob Her zog, von Waiblingen. 
Carl Theovor Hoffmann, von Stuttgart. 
Eberhard Klemm, von Tettnang. 
August Köstlin, von Nürtingen. 
Wilhelm Theodor Mörike, von Neuenstadt. 
Wilhelm Gustav Vöhringer, von Reutlingen. 
Franz Gettlieb Wilbelm, von Stuttgart. 
Epuard Wolff, von Jartheim, Oberamts Crailsheim. 
Stuttgart den 7. Mai 1847. 
Schlaper. Gärttner. 
ß0) Des Finanz-Departementeè. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
Am Montag, den 14. Juni d. J. wird eine zweite höhere Dienstprüfung 
im Finanzfache hier in Stuttgart Statt finden, zu welcher sich die nachbenannten, für
	        
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