Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. baben Seine Königliche Majestät 
den zweiten Helfer Baur in Göppingen und den Helfer Lang in Sulz gegenseitig 
gnädigst versetzt, und 
vermöge bHöchsten Dekrets vom 20. d. M. die erledigte Prokuratorsstelle bei dem K. 
Gerichtshofe zu Ellwangen dem Gerichts-Aktuar Haas daselbst gnädigst übertragen. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene, in der zweiten Besoldungsklasse 
stehende Oberamtsrichtersstelle in Waiblingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledidte Pfarrei Buoch, welche nach Lostrennung des 
Filials Höslinswartb in dem Mutterort und 5 Filialien, von welchen nur eines eine eigene 
Kirche und Schule hat, 1282 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen dieser Stelle, dessen 
Verwandlung der Oberkirchenbehörre vorbehalten bleibt, berechnet sich in Preisen des Spor- 
telgesetzes zu 1210 fl. 
3) Die Bewerber um die erledigte Stadtpfarrei Beilstein, welche im Mutterorte 
und 12 Filialien, von welchen zwei eigene Schulen haben, 1663 Kirchengenossen zählt, und 
mit einem Einkommen von 864 fl. verbunden ist, dessen Verwandlung der Oberkirchenbe- 
hörde vorbehalten bleibt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Engstlatt, Dekanats Balingen, welche 
868 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen dieser Stelle, dessen Verwandlung sich die 
Oberkirchenbehörde vorbehält, berechnet sich ungefähr zu 730 fl. 
5) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Lautern, Dekanats Gmünd, 
welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalien, Besoldungen und Gebühren 
ein ständiges Einkommen von 968 fl. gewährt, baben binnen vier Wochen ihre Gesuche bei 
dem K. katholischen Kirchenrathe einzureichen. " 
6) Die Bewerber um die erledige Altuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Ellwan gen 
baben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen zu melden. 
  
Gedrucktbei G. Hasselbrink.
	        
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