Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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bievon für das Frühstück und für des Mittag-Essen je fünf Kreuzer, und fuͤr das Nacht-Essen 
acht Kreuzer angerechnet werden dürfen. 
Das erhöhte Kostgeld ist mit dem ersten d. M. in Anwendung zu bringen. 
Stuttgart den 13. Januar 1847. Schlayer. 
1) Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zu der K. Deklaration über die staaterechtlichen 
Verhältnisse des fürstlichen Hauses Waldburg-Wurzach. 
Nachdem von Seiner Majestät dem Könige von Baiern dem Fürsten von 
Waldburg-Wurzach und dem künftigen jedesmaligen Haupte vieses fürstlichen Hauses 
in Rücksicht auf seine vormals reichsständische Besitzung im Königreiche Baiern die K. Baier= 
sche erbliche Reichsraths-Würde verliehen worden ist, haben Seine Königliche Majestät 
auf die Bitte des Fürsten nachträglich zu der K. Deklaration vom 14. Januar 1834 über 
die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Waldburg-Wurzach durch höchste 
Entschließung vom 13. v. M. zu bestimmen geruht, daß, wenn gleich nach den Grundsätzen 
des Württembergischen Staatsrechts das volle Württembergische Staatsbürgerrecht nicht neben 
dem in einem anderen Staat ausgeübt werden kann, dennoch aus besonderer Rücksicht für 
die Unterwerfung eines Theils der vormalse reichsständischen Besitzungen des fürstlichen Hauses 
unter K. Baierische Hoheit neben dem Besitze des mit der Baierischen Reichsraths-Würde 
verbundenen Baierischen Staatsbürgerrechts dem jedesmaligen Haupte des fürstlichen Hauses 
Walvburg-Wurzach die Beibehaltung des vollen Württembergischen Staatsbürgerrechts 
und hienach die verfassungsmäßige Stimmführung in der Kammer der Standesherren gestattet 
seyn soll. 
Vorstehendes wird hiemit nachträglich zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 14. Januar 1847. Schlayer. 
2. Des K. StudienratHe#. 
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer Dienstprüfung für Lehrstellen an philologischen 
Lehr-Anstalten. 
In Folge der am 24. bis 20. November vorgenommenen Dienstprüfung sind für be- 
fäbigt zu Lehrstellen an niedern Lateinischen Lehranstalten erklärt worden: 
Anton Ama, Präparand am K. Wilhelmsstift, von Rottweil. 
Carl Ludwig Friedrich Ammon, Lehramts-Candidat von Untersontheim, O. A. Hall. 
Adolph Friedrich Bonhöffer, von Hall,
	        
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