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2) die Umlage-Urkunden nach Maaßgabe der Ministerial-Verfügung vom 9. Oktober
1828 (Reg. Blatt S. 789) und in Uebereinstimmung mit den den Kreis-Regierun-
gen vorzulegenden Uebersschten spätestens bis zum 15. September d. J. an vie Brand-
Versicherungs-Hauptkasse einzusenden, und
3) für den Einzug und vie Ablieferung der Beiträge rechtzeitig Sorge zu tragen.
Stuttgart den 25. Juni 1847. Schlayer.
d) Verzicht des Orgelbauers Walker auf das ihm verliehene Patent auf Verbesserungen im Bau
der Windladen bei Orgeln.
Da der Orgelbauer Walker in Ludwigsburg auf das ihm vermäöge böchster Entschlie-
ßung Seiner Königlichen Majestät vom 1. März 1844 (Reg. Blatt S. 171) auf
fünf Jahre verliehene Ersindungs-Patent auf Verbesserungen im Bau der Windladen bei
Orgeln unter dem 18. d. M. Verzicht geleistet hat; so wird solches biemit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 25. Juni 1847. Schlayer.
2. Des K. Studienraths.
Bekanntmachung, betreffend die dießjährigen Prüfungen:
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte;
2) für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Maulbronn;
3) für die Ermächtigung zum Besuch der Univerfität;
4) für die Aufnabme in den katholischen Convikt (Wilhelmöstift) in Tübingen;
5) für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Tübingen.
1. Die Prüfung für die Aufnahme in die niedern katbolischen Convikte wird
am Montag und Dienstag den 23. und 24. August stattfinden und nach Erforderniß
noch am nächstfolgenden Tag fortgesetzt werden.
II. Die Prüfung für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Maulbronn, bei
welcher auch alle viejenigen, welche als Hospites eben dahin zu kommen wünschen, zu erschei-
nen haben, wird am Montag, Dienstag und Mittwoch den 30. und 31. August und 1. Sep-
tember vorgenommen werden.