Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Die jüngere Jahresklasse (Erspectanten le vice) haben nur an den beiden ersten 
Tagen zu erscheinen. 
Die Personal-Tabellen für diese Prüfung (bei welcher das Hebräische nicht vor- 
kommt), sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht und mit Impfscheinen zu versehen 
und müssen spätestens am 31. Julius bei dem K. Stuvienrath eingelaufen seyn. 
III. Die Prüfung derjenigen, welche zum Besuch der Universität ermächtigt zu 
werden wünschen, mit Ausnahme derer, die sich für das Studium der Theologie entschieden 
haben, ist auf Montag und Dienstag den 13. und 14. September festgesetzt und wird 
nach Umständen auch auf den folgenden Tag ausgedehnt werden; zu derselben sind Livius, 
Tenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung, welche genau nach den Bestimmungen 
der Verordnung vom Jahre 1820 (Reg. Blatt Nr. 19) einzurichten und namentlich mit den 
erforderlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu begleiten sind, müssen spätestens am 7. Au- 
gust bei dem K. Studienrath eingegeben seyn. 
IV. Die Prüfung für die Aufnahme in den höhern katholischen Convikt (dvas 
Wilhelmsstift) in Tübingen, so wie für die Zulassung zum Studium der katholi- 
schen Theologie außerhalb desselben wird am Dienstag den 21. September 
und an den folgenden Tagen an dem K. Gymnasium in Ehingen stattfinden. 
Zu derselben sind Cicero de Ofticiis, die Matonischen Dialogen, Phädon und Kri- 
ton und eine hebräische Bibel mitzubringen. 
V. Die Concursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Se- 
minar zu Tübingen, desgleichen die Prüfung für die Ermächtigung zum Studium der 
cvangelischen Theologie außerhalb desselben beginnt am Donnerstag den 
30. September und wird in den beiden nächstfolgenden Tagen fortgesetzt. Zu derselben 
sind Tacitus und Horaz, so wie eine hebräische Bibel mitzubringen. 
Die Bittschriften um Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum 7. Au- 
gust bei dem K. Studienrath einzugeben und es sind denselben, sofern sie auf vie Auf- 
nahme in das evangelische Seminar gerichtet sind, in Beziehung auf die physische Tauglich- 
keit der Bewerber nicht blos die schon bisher gestellten besonderen Fragen, sondern es ist 
auch die allgemeine Frage: ob nicht in Hinsicht auf die physischen Verhältnisse des betref-
	        
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