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ten Abschnitt der revidirten Gewerbeordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 25. Juni 1847. Schlayer.
2. Der Regierung des Jartkreisec.
Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüfung im Departement des Innern.
Bei der am 14. 15. 16. u. 17. Juni d. J. von der Prüfungs-Commission der K. Re-
gierung des Jaxt-Kreises vorgenommenen niederen Dienstprüfung für das Departement des
Innern sind nachbenannte Candidaten zur Uebernahme der im §. 7 der Königlichen Ver-
ordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Stellen für befähigt erkannt worden:
1)) Friedrich Bräuninger, von Ohrenberg, O. A. Oehringen,
2) Carl Pollack, von Wäschenbeuren, O. A. Welzheim,
3) Johann Georg Trostel, von Heutingsheim, O. A. Larwigsburg.
Ellwangen den 24. Juni 1847. Mosthaf.
8) Des Finanz-Departementéê.
Des Finanz-Minierium.
Verfügung, betreffend den Eingangszoll von ausländischem Zucker und die Steuer vom Rübenzucker
im Zollverein vom 1. September 1847 bis 1848.
Durch vie Verfügung des Finanz-Ministerium vom 2. Juli 1844 (Reg.Blatt S. 311)
sind die Eingangszollsätze von ausländischem Zucker und Sprup, so wie der Steuersatz vom
vereinsländischen Rübenzucker für die Periode vom 1. September 1844 — 1847 verkündet
worden.
Nachdem bei den wegen Festsetzung der erwähnten Abgabe-Sätze für eine neue Periode
zwischen den Zollvereins-Regierungen gepflogenen Verhandlungen sich ergeben hat, daß, vor-
behältlich weiterer Vereinbarung, einstweilen vie bisherigen Sätze für ein weiteres Jahr
beizubehalten seyen; so wird mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät
vom 4. Juli andurch verfügt, daß die in der zuvor gevachten Verfügung vom 2. Juli 1844
verkündeten Eingangs-Zollsätze von außervereinsländischem Zucker und Syrup, so wie der