Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

301 
38S. 
Negierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 23. Juli 1847. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nach- 
ri 
en. 
Verfügungen ver Departements. Austritt eines Rechts- Consulenten. — Bekanntmachung, betreffend den 
Uebertrikt der Neferendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den Oberamtsgerichten. — Bekanntma- 
chung, betreffend die Auszeichnung mebrerer Landsäger. — Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung des 
C. Elias Held in Rotktweil zum Betriebe der Vermittlung des Transporté von Auswanderern nach Amerika 
auf eigenen Namen und für eigene Rechnung. 
Dienst- Erledigungenn. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 6. v. M. dem K. K. Oesterreichischen 
Major im Generalstabe, v. Heller, das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen 
Krone zu verleihen gerubt. 
) Erlaubniß zur Annahme eineb fremden Ordens. 
Seine Konigliche Majestät haben unter dem 20. d. M. Höchst-Ihrem Kammer- 
berrn, Rittmeister a. D. Freiherrn Herrmann v. Reischach, die erbetene Erlaubniß zu 
ertheilen geruht, das von des Königs von Griechenland Majestät ihm verliehene goldene 
Ritterkreuz des Erlöser-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
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