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b) Bekannimachung, betreffend den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichts-
höfen zu den Oberamtzgerichten.
Die nachbenannten Referendäre zweiter Classe, welche durch die Ministerial-Verfügung
vom D. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 19) den K. Gerichtshsfen zugetheilt worden find,
werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probezeit den hienach erwähnten Bezirks-Gerichten
beigegeben:
1) der Referendär Beperle dem Oberamtsgerichte Cannstatt.
2) — — Bllifers dem Oberamtsgerichte Tübingen.
3) — — Finkb dem Oberamtsgerichte Nagold,
4) — Firnhaber dem Oberamtsgerichte Hall.
5) — — Gmelin dem Oberamtsgerichte Calw.
6) — Habermaas dem Oberamtsgerichte Ulm.
7) — — Hufnagel dem Oberamtsgerichte Rottweil.
8) — — Koch dem Oberamtsgerichte Eßlingen.
9) — — Leisinger dem Criminal-Amte Stuttgart.
10) — — Lämmle dem Oberamtsgerichte Laupheim.
11) — — v. Röder dem Stadt-Gerichte Stuttgart.
12) — — Römer dem Oberamtsgerichte Stuttgart.
Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten spätestens acht Tage nach
ihrem Austritte von den Gerichtshöfen ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten
Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt.
Stuttgart den 20. Juli 1847. Prieser.
B8) ODes Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung mehrerer Landsäger.
Unter Hinweisung auf die 55. 49 u. 50 der K. Verordnung vom 5. Juni 1823 über
die Organisation des Landsäger-Corps werden die mehreren Unteroffizieren und Landjagern
wegen Auszeichnung im Dienste verwilligten Belohnungen öffentlich bekannt gemacht:
1) Vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. haben Seine Königliche Ma-
jestät: