Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Keller in Schömberg, 
Nöth in Höchstberg, 
Rohrer in Walomössingen. 
Stuttgart den 8. Juni 1847. Linden. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Revierförsterestelle in Bodelshausen, Forsts 
Tübingen, womit die Besoldung zweiter Classe verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei 
der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um vie bei dem Ministerium des Innern erledigte Registrators- 
stelle mit dem Normalgehalte von 1000 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen 
bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
3) An dem Lyceum in Ravensburg ist eine Lehrstelle, verbunden mit der Stelle 
eines zweiten Helfers bei der evangelischen Gemeinde, erledigt. Ihre Obliegenheiten sind 
einerseits der Unterricht in Sprachen und Realien, andrerseits ein Theil der Sonn-, Fest- 
und Feiertags-Predigten, der Catechisationen an Sonntagen und in der Woche, sowie der 
Seelsorge für vie eingepfarrten Evangelischen der Umgegend; auch ist der zweite Helfer 
Mitglied des Stiftungsraths und des Kirchen-Convents. Das Einkommen der Stelle be- 
trägt 846 fl. nebst Amtswohnung. Die für Lehr= und evangellsche Kirchenämter befähigten 
Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Ksnigl. Studienrath vorschriftmäßig 
zu melden. 
4) Durch den Uebertritt des seitherigen Asststenz-Arztes Dr. Ellinger auf die Stelle 
eines Direktors der Irrenanstalt in Pfäffers, Cantons St. Gallen, ist die Stelle eines 
Afs#stenz-Arztes bei der Heilanstalt Winnenthal, mit welcher neben freier Verköstigung, 
Wohnung, Heizung und Beleuchtung ein Gehalt von 400 fl. verbunden ist, in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um dieselbe, welche die zweite Staatsprüfung in der Mecdiein 
mit Erfolg erstanden haben müssen, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der 
Direktion der Heilanstalt vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um eine bei der Ober-Rechnungskammer erlevigte Kanzlei- 
Asistentenstelle haben binnen drei Wochen bei dieser Behörde vorschriftmäßig sich zu melden. 
  
Gedruct bei G. Hasselbrink.
	        
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