Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Donaukreises erledigte, 
mit einem Gehalt von 800 fl. verbundene Revisorsstelle Haben sich innerhalb drei Wochen 
bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Tuttlin- 
gen haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe zu Tübingen vorschriftmäßig 
zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Tettnang 
baben sich binnen vierzehen Tagen bei dem Gerichtshof in Ulm vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die durch das Ableben des Ober-Justiz-Assessors v. Neubronner 
erledigte Stelle eines Assessors bei dem Gerichtsbof in Eßlingen haben sich bei dem 
K. Obertribunal binnen vierzehen Tagen vorschriftmäßig zu melden. 
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Am 16 d. M. sind die Rechtserkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden. 
—— – 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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