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Gegenwärtige Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung durch das Regierungs-Blatt
in Wirksamkeit.
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung derselben beauftragt.
Stuttgart den 25. August 1847.
Wilhelm.
Auf Befehl des Königs,
der Staats-Sekretär:
Der Minister des Innern: Goes.
Schlayer.
8) Bewilligung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M.
Höchst-Ihrem Oberst-Kammerherrn, General-Lieutenant Freiherrn v. Spitzemberg, und
Höchst-Ihrem Kammerherrn, Geheimen-Legationsrath Freiherrn v. Maucler die von
ihnen erbetene Erlaubniß gnädigst ertheilt, die von Seiner Majestät dem Könige der
Niederlande denselben verliehenen Orden, nämlich das Großkreuz des Ordens der Eichenkrone,
bezlehungsweise das Ritterkreuf des Ordens vom niederländischen Löwen annehmen und
tragen zu dürfen.
Auch haben Höchstvieselben dem Commandanten des vritten Reiter-Regiments,
Obersten v. Rantzau, die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme des ihm von des Königs
von Dänemark Majestät verliebenen Commandeurkreuzes des Danebrog-Ordens gnädigst
ertheilt.
C) Dienst-Nachrichten.
Durch höchste Entschließung vom 16. d. M. ist ver praktische Arzt Dr. Zipperlen
in Eßlingen zum Unteramtsarzt in Giengen, Oberamts Heidenheim, gnädigst ernannt, und
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Ravensburg dem Regierungs-Referendär
erster Classe, Bockmayer von Gossenzugen, Oberamts Münsingen, gnädigst übertragen
worden.
In Folge höchster Entschließung vom 23. d. M. haben Seine Königliche Maje-
stät dem General-Lieutenant, Gouverneur, Kommandanten der zweiten Infanterie-Dioision,
v. Brand, unter ehrenvoller Anerkennung seiner während 50 Dienstjahren und in 9 Felo-
zügen geleisteten vorzüglichen Dienste, die wegen leidender Gesundheit nachgesuchte Versetzung
in den Ruhestand gnädigst bewilligt.
Dienst-Erledigung.
Die Bewerber um vie erledigte Sekretärsstelle bei der Regierung des Schwarz=
waldkreises mit dem Normalgehalte von 800 fl. werden aufgefordert, sich binnen drei
Wochen bei der gedachten Regierung vorschriftmäßig zu melden.
« Gedruckt bei G. Hassel brink.
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