Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Der Pandekten zweiter Theil: in sieben bis acht Stunden, um 11, und zweimal um 
um 2 Uhr, Prof. Dr. M. S. Maper. 
Disputatorium über römisches Recht und Civilprozeß: je alle vierzehen Tage, 
Donnerstag Nachmittags, öffentlich, Derselbe. 
Deutsches Staats= und Bunverecht: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, Poof. 
Dr. Repscher. 
Deutsches Privatrecht, nach seinem Grundrisse, mit Rücksicht auf Mittermaiers 
Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts: sechsmal wöchentlich um 8 Uhr, Prof. 
Dr. Michaelis. 
Das Lehenrecht und das Handels-, Wechsel= und Gewerbe-Recht, ge- 
meines und württembergisches, je in drei wöchentlichen Stunden, nach seinen Grundrissen, 
und, bei letztern, mit Rücksicht auf Mittermaiers eben genanntes Buch, um 5 Uhr, Derselbe. 
Württembergisches Privatrecht, nach seinem Lehrbuche: sünfmal woöchentlich 
um 3 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. « 
System des Kirchenrechts: vier bis fünfmal wöchentlich um 5 Uhr, Privatdocent 
Dr. Göhrum. 
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozeße in sechs Stunden 
wöchentlich um 4 Uhr, Donmerstags um 9 Uhr, Prof. Dr. M. S. Maper. 
Derselbe: in fünf wöchentlichen Stunden, Privatdocent Dr. Pfeiffer. 
Die summarischen Civilprozesse, sammt dem gemeinen und dem württembergi- 
schen Concursprozesse, nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung von Linde's Lehrbuch: 
in zwei wöchentlichen Stunden, Prof. r. Michaelis. 
Gemeines deutsches Strafrecht: fünfmal wöchentlich um 9 Uhr, Prof. 
Dr. Köstlin. 
Zweiter Theil des gemeinen und württembergischen Straf= und 
Polizeistrafrechts, nach Feuerbach: fünfmal wöchentlich um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Württembergisches Strafrecht: viermal wöchentlich um 8 Uhr, Pref. 
Dr. Köstlin. 
Gemeiner deutscher und württembergischer Strafprozefß, unter 
Zuziehung von Zachariäs Grundlinien des gemeinen deutschen Criminalprozesses, Göttingen 
1837: täglich um 8 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
	        
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