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Der Pandekten zweiter Theil: in sieben bis acht Stunden, um 11, und zweimal um
um 2 Uhr, Prof. Dr. M. S. Maper.
Disputatorium über römisches Recht und Civilprozeß: je alle vierzehen Tage,
Donnerstag Nachmittags, öffentlich, Derselbe.
Deutsches Staats= und Bunverecht: fünfmal wöchentlich um 10 Uhr, Poof.
Dr. Repscher.
Deutsches Privatrecht, nach seinem Grundrisse, mit Rücksicht auf Mittermaiers
Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts: sechsmal wöchentlich um 8 Uhr, Prof.
Dr. Michaelis.
Das Lehenrecht und das Handels-, Wechsel= und Gewerbe-Recht, ge-
meines und württembergisches, je in drei wöchentlichen Stunden, nach seinen Grundrissen,
und, bei letztern, mit Rücksicht auf Mittermaiers eben genanntes Buch, um 5 Uhr, Derselbe.
Württembergisches Privatrecht, nach seinem Lehrbuche: sünfmal woöchentlich
um 3 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. «
System des Kirchenrechts: vier bis fünfmal wöchentlich um 5 Uhr, Privatdocent
Dr. Göhrum.
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozeße in sechs Stunden
wöchentlich um 4 Uhr, Donmerstags um 9 Uhr, Prof. Dr. M. S. Maper.
Derselbe: in fünf wöchentlichen Stunden, Privatdocent Dr. Pfeiffer.
Die summarischen Civilprozesse, sammt dem gemeinen und dem württembergi-
schen Concursprozesse, nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung von Linde's Lehrbuch:
in zwei wöchentlichen Stunden, Prof. r. Michaelis.
Gemeines deutsches Strafrecht: fünfmal wöchentlich um 9 Uhr, Prof.
Dr. Köstlin.
Zweiter Theil des gemeinen und württembergischen Straf= und
Polizeistrafrechts, nach Feuerbach: fünfmal wöchentlich um 3 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Württembergisches Strafrecht: viermal wöchentlich um 8 Uhr, Pref.
Dr. Köstlin.
Gemeiner deutscher und württembergischer Strafprozefß, unter
Zuziehung von Zachariäs Grundlinien des gemeinen deutschen Criminalprozesses, Göttingen
1837: täglich um 8 Uhr, Prof. Dr. Hepp.