Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Eraminatorium über Chirurgie: Assistenzarzt Dr. Kreuser. 
Theoretische Geburtshülfe: Prof Dr. v. Riecke. 
Geburtshälfliche Klinik verbunden mit Uebungen an der Leiche: sechsmal 
woͤchentlich, Prof. Dr. Breit. 
Geburtshülfliche Phantom-Uebungen: Oberamtswundarzt Dr. Frank. 
Geburtshülfliches Eraminatorium: Prof. Dr. v. Riecke. 
Repetitionen über Geburtshülfe: Oberamtswundarzt Dr. Frank. 
Gerichtliche Mediein: Prof. Ir. Autenrieth. 
Hippologie: Oberamts-Thierarzt Vötsch. 
Leibes-Uebungen. 
Reiten: Stallmeister, Rittmeister Freiherr v. Falkenstein. 
Leitung der öffentlichen Fechtübungen: Fechtmeister Kastropp. 
Fechten: Derselbe. 
Tanzen: Tanzmeister Beck. 
Leitung der gymnastischen Uebungen: Turnlehrer Wüst. 
Das Ende der Herbstferien ist auf den 23. Oktober festgesetzt. Am 24. Oktober wird 
die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die 
Hauptvorlesungen werden am 25. Oktober ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf 
nach der K. Verordnung vom 26. December 1834 (Reg.Blatt 1835, S. 17) ohne besondern 
Grund keine Immatrikulation mehr Statt finden. Zum Zweck für diese hat sich jeder 
neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der K. Imma- 
trikulations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 19. August 1847. Gehringer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erlevigte, in der dritten Besoldungsklasse stehende und mit 
einem Kanzleikosten-Aversum von 375 fl. ausgestattete Oberamt Saul gau werden aufge- 
fordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Donamkreises vorschriftmäßig zu melden.
	        
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