Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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2) Die Bewerber um die erledigte Revierfoͤrstersstelle in Leidring en, Forsts Sulz, 
womit der Gehalt zweiter Classe verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Meldungen binnen 
drei Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises einzureichen. 
3) Bei der Eisenbabn-Commission wird eine Assessorsstelle zunächst für Verwal- 
tungsgeschäfte mit 800 fl. Gehalt besetzt werden. Bewerber um diese Stelle aus dem Re- 
giminal= und Finanzfach haben innerhalb drei Wochen bei der Commission sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle in Schornvorf, womit 
der Gehalt von 600 fl. nebst den gesetzlichen Emolumenten verbunden ist, haben innerhalb 
drei Wochen bei dem Steuer-Collegium sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrei Demmingen, Dekanats Neres- 
heim, welche aus eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und Gebühren 
ein ständiges Einkommen von 1492 fl. gewährt, worauf jedoch bis zum Jahre 1855 ein 
Provisorium von jährlich 75 fl. nebst abnehmenden Zinsen aus 600 fl. ruht, haben ihre Ge- 
suche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
6) Die Bewerber um vie erledigte Sekretärsstelle bei dem K. Gerichtshof in Eß— 
lingen haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei diesem Gerichtshofe zu melden. 
7) Die Bewerber um vie erledigte Aktuars-Stelle bei dem Oberamtsgericht Obern- 
dorf haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden. 
8) Die Bewerber um die bei dem K. Gerichtshofe zu Ellwangen in Erledigung 
gekommene Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten haben sich innerhalb vier- 
zehen Tagen bei dem gedachten Gerichtshofe zu melden. 
0) Die Bewerber um die bei der Regierung des Neckarkreises in Erledigung 
gekommene Kanzlei-Assistentenstelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. werden aufgefordert, 
sich binnen drei Wochen bei der gedachten Regierung vorschriftmäßig zu melden. 
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Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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