Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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auf die Dauer von fünf Jahren gnädigst verliehrn haben; so wird solches, unter Bezugnahme 
auf den flebenten Abschnitt der revidirten Gewerbeordnung und auf vas Gesetz vom 20. Juni 
1842, betreffend die Erfinvungs= und Einführungs-Patente, zur öffentlichen Kennttiß ne- 
bracht. 
Stuttgart den 30. August 1847. Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung des Washington Finlap in Mainz als Special- 
Agenten der compagnie généralc des padquchots transatlantidues à Paris zum Betriebe 
der Transport-Vermittlung von Auswanderen nach Amerika. 
Washington Finlay in Mainz, welcher den 12. März d. J. als Special-Agent der 
Eigenthümer der regelmäßigen Postschiffe zwischen Havre und Newyork die Crmächtigung zum 
Betriebe der Transportvermittlung von Auswanderern nach Amerika im Königreiche erhalten 
hat, ist in derselben Weise nach von ihm geleisteter Sicherheit auch zur Transportvermittlung 
von Auswanderern nach Amerika als Special-Agent der compagnie genérale des paquebots 
transatlantiques à Paris ermächtigt worden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird, daß der von Finlay in Gemäßheit der diesseitigen Verfügung vom 
11. Januar d. J. aufgestellte inländische Hauptagent das Handlungshaus Sick und Comp. 
in Stuttgart ist. 
Stuttgart den 31. August 1847. Schlayer.# 
JP) Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration vom 8. December 1821 über die 
staatsrechtlichen Verhältnisse des vitterschaftlichen Adels. 
Nachdem in Folge des mit dem Großherzogthum Baden abgeschlossenen Staatsvertrags 
vom 28. Juni 1843 (Reg. Blatt von 1846, S. 128) die vormals reichsritterschaftliche 
Besitzung der Freiherrn v. Adelsheim in Edelsingen, O. A. Mergentheim, unter die dies- 
seitige Staatshoheit gekommen ist, haben Seine Königliche Majestät durch höchste Ent- 
schließung vom 1. d. M. gnädigst genehmigt, daß die Bestlmmungen der K. Deklaration 
vom 8. December 1821 in Betreff der staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels 
auf die Freiherrn v. Adelsheim als Besttzer des Ritterguts in Edelfingen, jevoch vermöge 
ver IS 22 um 31 der K. Deklaratien ohne Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Ortspolizei und 
Forstgerichtsbarkeit und ohne Surrogatrechte für die beiden ersten angewenvet werde. 
Vorstehendes wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. September 1847. Schlayer.
	        
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