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5) Chirurgie, vom Mai bis Juli, durch denselben;
6) Heilmittellehre, vom Februar bis Aprll, durch Medieinalrath Dr. Hering;
7) allgemelne und specielle Krankheitslehre, vom Mai bis September, durch den-
selben;
8) pathologische Anatomie, vom Juli bis September, durch Hauptlehrer Leyb;
9) Theorie des Hufbeschlags, mit Einschluß der Hufkrankbeiten, im November und
December, ferner im August und September, durch Lehrschmid Groß.
Die im zweiten Jahres-Curfus befindlichen Schüler nehmen an dem Vortrage
der Hauptfächer des ersten Curfus wiederholt Theil, und erhalten ferner gleichfalls je sechs-
mal in der Woche Unterricht:
1) in der Operationslehre, im November bis Januar, durch Medicinalrath Dr.
Hering;
2) in der Geburtshülfe, im August bis September, durch Hauptlehrer Weiß;
3) in der gerichtlichen und polizeilichen Thierbeilkunde, im August und
September, durch Ober-Medieinalrath Haußmann.
Repetitionen über die vorgetragenen Fächer werden von den Hauptlehrern Leyh
und Weiß und dem Regiments-Perdearzt Straub gehalten.
An vem praktischen Unterricht im Hufbeschlag (Lehrschmid Groß), welcher täg-
lich in einer Morgenstunde stattfindet, nehmen beide Abtheilungen der Schüler Antheil; die-
jenigen welche nicht Schmiede von Profession sind, wird im Juni bis August wöchentlich zwei-
mal besonderer Unterricht im Hufbeschlag ertbeilt.
Die Klinik, mit Einschluß der vorkommenden Operationen und Sektionen, wird täg-
lich in einer Vormittagsstunde von Medicinalrath Dr. Hering abgebalten; die ambulatorische
Klinik, wobei neuestens in Absicht auf die Behandlung der Krankheiten des Rindviehs be-
sondere Anordnung getroffen worden ist, besorgt derselbe mit Beiziehung der Schüler des
zweiten Jahres; den Dienst in den Krankenställen, der Schmiede, Anatomle und Apotheke
haben die Schüler beider Curse abwechselnd zu besorgen.
Die Uebungen im Seeiren und Präpariren leitet Hauptlehrer Leyh im Winter-
semester; zu Abfassung schriftlicher Krankenberichte, Gutachten und vergleichen
gibt Hauptlehrer Weiß den Schülern des zweiten Cursus im Sommersemester Anleitung.
Außer denen, welche sich zu eigentlichen Thieräzten ausbilden wollen, wird der Zutritt
zu dem Unterricht in einzelnen Fächern auch Landwirthen, Reitschülern, Militärs u. s. w.
auf Anmelden gestattet.
Stuttgart den 30. August 1847. Haußmann.