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C) Des Finanz-Departemente.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Finanz-Dienstprüfung.
Zu der am Montag ven 8. November d. J. und den folgenden Tagen in Tübingen
stattfindenden ersten höheren Dienstprüfung im Finanzfache sind als zulassungsfähig erkannt
worden:
Ludwig Rueff, von Eßlingen, in Tübingen.
Wendelin Schäfer, von Seebronn, in Tübingen.
Franz Julius Stochdorph, von Hochdorf, in Rommelshausen.
Gustav Walcher, von Ludwigsburg, in Stuttgart.
Ludwig Zeller, von Großsachsenheim. 6
Dieselben werden, unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837
(Reg. Blatt S. 83) und auf die Verfügung vom 10. Juni 1845 (Reg. Blatt S. 216) auf-
gefordert, an dem genannten Tage, Morgens 8 Uhr, in dem Lokal der Prüfungs-Commis-
sion in Tübingen sich einzufinden.
Stuttgart den 28. September 1847. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erlevigte Canglei-Assistentenstelle bel dem K. Gerichtshof
in Tübingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshof daselbst zu melden.
2) Die Bewerber um die in der dritten Besoldungs-Classe stehende Revierförstersstelle
zu Oberndorf, Forsts Sulz, haben binnen drei Wochen bei der Finanzkammer des Schwarz-
waldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. "
3) Die Bewerber um die erledigte Hütten-Verwalters-Stelle in Ludwigsthal, mit
welcher ein Gehalt von 1300 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem Berg-
rathe vorschriftmäßig zu melden. 3r
4) Die Bewerber um die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei der Registratur des Mi-
nisteriums des Innern mit dem Normal-Gehalte von 600 fl. haben sich binnen drei
Wochen bei dem gedachten Ministerium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in der Oberamtsstadt Urach, welche
3244 Kirchen-Genofsen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consisto-
rium vorschristmäßig zu melden. Das Einkommen derselben, dessen Verwamlung der Ober-
Kirchenbehörde gegenüber dem künftigen Geistlichen vorbehalten bleibt, ist in Preisen des
Sportel-Gesetzes zu 800 fl. berechnet.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.