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10) Kißling, Carl, Sohn des Kaufmanns in Ulm.
11) Lessing, Theodor, Sohn des Oberamtswundarztes in Leutkirch.
12) Renz, Heinrich, Sohn des Färbermeisters in Tübingen.
13) Rettich, Carl, Sohn des 1 Revierförsters in Feuerbach.
14) Sautter, Carl, Sohn des Schneidermeisters in Tübingen.
15) Schmid, Herrmann, Sohn des PMarrers in Gruorn.
16) Schumann, Theovor, Sohn des Helfers in Eßlingen.
17) Stauden maier, Wilhelm, Sobhn des 1 Oberzoll-Controleurs in Schramberg.
Stuttgart den 9. Oktober 1847. Für den Vorstand.
Klaiber.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Berfügung in Betreff der Weinlese.
Für die dießjäbrige Weinlese werden den K. Cameralämtern, unter Hinweisung auf die
bestehenden Verordnungen, folgende Vorschriften gegeben: - J-
1) die noch in Natur zu erhebenden Weingefälle des Staats find in gesetzlicher und
hergebrachter Weise unter gehöriger Aufsicht einzuzichen und nach ihrer verschiedenen
Oualität zu sortiren. .
2) Von dem erhobenen Gefaͤllweine werden die wenigen noch nicht in Geld verwan-
delten Wein-Besoldungen, Pensionen und Gülten unter den Keltern in Natur ab-
Vreicht so weit nicht für deren Abgabe besondere Bestimmungen erfolgen.
3) Der nach den Natural-Abgaben übrig bleibende Gefällwein ist unter den Keltern best-
möglich zu verkaufen.
4) Die Herbstrechnungen sind in der vorgeschriebenen Form an die Finanzkammern so
bald einzusenden, daß diese die Uebersicht über vie Weingefäll-Einnahmen spätestens
auf den 15. December dem Finanz-Ministerium vorlegen können. «
Stuttgart den 11. Oktober 1847. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Geißlingen
baben sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig zu
zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte 628 Kirchengenossen zählende Pfar###i Bezgen-
rieth, Dekanats Göppingen, womit über Abzug von 40 fl. zum geistlichen Besoldungs-Ver-
besserungsfonds ein auf 958 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnetes Einkommen ver-
bunden ist, vessen Verwandlung sich der künftige Geistliche nach den Bestimmungen der
Oberkirchenbehörde zu unterwerfen hat, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Oberifflingen, Dekanats Freuvenstadt,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Dieselbe zählt im Mutterorte 378, in dem eine Stunde entfernten mit eigener Kirche verse-
benen Filial Schopflach 400 Kirchengenossen, und es ist damit ein in Preisen des Sportelge-