Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

399
D)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministerium.
Verfügung,  betreffend  die  Einlösung  der  Zins-Coupons  von  den  Staatsschuldscheinen.

Die  K.  Kameralämter  und  Oberamtspflegen  werden  angewiesen,  die  verfallenen  Zins-Coupons
  aus  der  41  procentigen  Staatsanleihe  vom  1.  März  1847  ebenso,  wie  es  hinscchtlich
  der  4  und  3#procentigen  Anleihen  durch  die  früheren  Verfügungen  vom  26.  Juni  1846
(Reg.  Blatt  S.  303)  und  vom  24.  Juni  1843  (Reg.  Blatt  S.  420)  angeordnet  worden

ist,  auf  Verlangen  einzulösen,  und,  sich  sofort  darüber  gehörig  zu  vergleichen.
Stuttgart  den  15.  Oktober  1847.  Gärttner.

Dienst-Erledigungen.

1)  Da  sich  auf  den  im  Reglerungs-Blatt  von  diesem  Jahr  Nr.  44,  S.  350  erlassenen
Bewerberaufruf  um  die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  in  Münsingen
nicht  vic  erforderliche  Anzahl  von  zum  Dekanat  befähigten  Bewerbern  gemeldet  hat,  so  ergebt
  mit  Beziehung  auf  den  erwähnten  Aufruf  hiermit  ein  erneuerter  Bewerber-Aufruf  unter
Anberaumung  einer  Melvungefrist  von  drei  Wochen  und  mit  dem  Anfügen,  daß  auch  solche
Geistliche,  welche  die  Dekanats-Prüfung  noch  nicht  erstanden  haben,  ausnahmsweise  zur  Be,
werbung  zugelassen  werden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  1786  Kirchengenossen  zählende  Pfarrei  Osweil,
Dekanats  Ludwigsburg,  womit  über  Abzug  von  80  fl.  zum  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungsfonds
  ein  Einkommen  von  1184  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  verbunden  ist,
dessen  Verwandlung  der  Oberkirchenbehörde  gegenüber  dem  künftigen  Geistlichen  vorbehalten
bleibt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu
melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Hospitalpfarrers  zu  Reutlingen
haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.
Das  Einkommen  derselben,  unter  dem  keine  Naturalien  enthalten  find,  ist  mit  Einschluß
einer  Zulage  aus  dem  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungsfonds  von  39ffl.  auf  700  fl.  nebst
175  fl.  für  Hausmiethe  berechnet.