Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 12. November 1847. 
Inhalt. 
Kön gliche Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordeno. — Dienst- 
achrichten. 
— 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das 
Regierungsblatt auf das Jahr 1848. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dleßjährigen ersten 
Forstdienstprüfung. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der dietzjährigen zweiten Forstdienstpranfung. 
Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer zweiten höheren Dienstprüfung im Finanzfache. 
Dleust-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Berleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 1. v. M. dem Großherzoglich 
Oldenburgischen Ober-Stallmeister v. Witzleben das Commenthurkreuz Höchst-Ibres 
Ordens der Württembergischen Krone, und 
dem K. Preußischen Gebeimen Ober-Finanzrathe v. Viebahn das Ritterkreuz dieses 
Ordens zu verleihen geruht. 
B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschliehung vom 25. v. M. 
dem pensionirten Oberstlieutenant v. Mühlen gnädigst gestattet, die in Folge seiner Auf- 
nahme in die adelige Ganerbschaft Alt-Limpurg zu Frankfurt am Main erhaltene Ordens- 
Dekoratlon anzunehmen und zu tragen.
	        
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