Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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auf sein Ansuchen gnädigst versetzt und denselben bei dem achten Infanterie-Regiment ein- 
getheilt, ferner 
durch höchste Entschließung vom 3. d. M. dem Reallehrer Honold in Göppingen 
den Titel und Rang eines Ober-Reallehrers gnädigst zu verleihen, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M. die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei dem 
Gerichtshof in Tübingen dem Gerichtsaktuar Jeitter in Nürtingen, unter Vorbehalt sei- 
ner Staatsdienerrechte, zu übertragen geruht. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M. 
den Kanzlei-Assistenten Sitzler bei der Staats-Cassenverwaltung auf die bei der Staats- 
bauptkasse erledigte Buchhaltersstelle, und 
den Revierförster Schwarzwälder zu Illingen auf die erledigte Revierförstersstelle 
in Sternenfels, Forstamts Stromberg, gnädigst befördert, so wie 
die Stelle eines Inspektors auf dem Eisenbahnhof zu Ludwigsburg dem gräflich Pück- 
ler-Limpurg'schen Rentbeamten Grill gnädigst übertragen. 
Die von dem Fürsten zu Hohenlohe-Oebringen dem Pfarrer Reuther in Oren- 
delsall ertheilte patronatische Nomination auf die evangelische Pfarrei Michelbach ist unter 
dem 20. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justize Departementê. 
" Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt 
auf das Jahr 1848. 
Da mit dem 1. Januar 1848 ein neues Abonnement auf das Regierungsblatt beginnt; 
so werden die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren in den Oberamts-Bezirken be- 
auftragten Stellen, so wie die K. Postämter andurch aufgefordert, diese Gebühren im Be- 
trage von drei Gulven für ein Eremplar für den ganzen Jahrgang 1848, oder, wenn 
mit dem Regierungs-Blatt auch die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse verlangt wird, im 
Betrage von vier Gulven, längstens bis zum 20. December d. J. an die Justiz- 
Ministerial-Classe mit der Bezeichnung „Regierungsblatt-Geld“ einzusenden.
	        
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