Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Dommerstag den 18. November 1847.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Bewilligung zur Annaßme elnes fremden Ordens. — Dienß-Nachrichten.
— Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Kammerdiener Heß.
Verfügungen der Departements. Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Kaplan Schmid.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Post-Experition in Lauffen, Oberamts Befigheim. — Bekanntmachung,
betreffend die Errichtung Fiiner Post.Expevition in Bietigheim, Oberamts Besigbeim. —
Verzicht des Mechanikus Flor auf das ihm verliehene Patent auf eine Maschine zu vorgängiger Zerschneidung
der zum Nollen bestimmten Gerstenkörner. — Die Ergebnisse der Rechnung der israelitischen Central=Kirchen-Casse
für das Etatsjahr 1845—46 betreffend.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A. Ordens-Verleihung.
Seine Königliche Majestät baben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M.
dem Präsidenten der Kammer der Abgeordneten und Kanzler der Universität, Dr. v. Wächter,
den Friedrichs-Orden zu verleihen geruht.
B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M.
dem Assessor bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde, Dr. Weil, die Erlaubniß, das von
des Königs der Franzosen Majestät ihm verliehene Ritterkreuz ver Ehrenlegion annehmen
und tragen zu dürfen, gnädigst zu ertheilen geruht.
C) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 10. v. M.
dem Inhaber der orthopädischen Anstalt Dr. Heine in Cannstatt den Titel und Rang eines
Hofraths, und