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wo an der Transportunternehmer die Beförderung übernimmt (3. B. Heilbronn, Mannheim),
zu versichern und die Auswanderer von dieser Verbindlichkeit bei Abschluß der Ueberfahrts-
verträge in Kenntniß zu setzen.
Indem Vorstehendes biemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich die
Bezirksämter angewiesen, hievon den in ihrem Bezirke wohnenden concessionirten Transport-
vermittlern, beziehungsweise Hauptagenten besondere Eröffnung zu machen, dieselben zur An-
zeige der Versicherungsprämien, welche sie von den Auswanderern zu erbeben beabsichtigen,
aufzufordern und hierüber anher zu berichten.
Stuttgart den 20. November 1847. Schlayer.
5) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höheren Regierungs-Dienstprüfung.
Bei der am 22. d. M. und den folgenden Tagen vorgenommenen zweiten höberen
Dienstprüfung im Departement des Innern sind folgende Candidaten zur Bewerbung um
die in K. 15 der K. Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter dieses Depar-
tements befähigt rrklärt worden:
1) Johann Wilhelm Bätzner, von Calw.
2) Emil August Gärttner, von Stuttgart.
3) Friedrich Ludwig Hengstler, von Biberach.
1) Wilhelm Müller, von Willsbach, O.A. Weinsberg.
5) Carl Eduard Osiander, von Necckargröningen, O. A. Ludwigsburg.
Stuttgart den 20. November 1847. Schlayer.
c) Verfügung, betreffend die Herabsetzung des Kostpreises bei den auf dem Transporie
befindlichen Gefangenen.
In Berücksichtigung der gegenwärtigen Preise der Lebensmittel wird das Kosigeld der
auf dem Transporte besindlichen Gefangenen hiemit auf achtzehen Kreuzer in der Art herab-
gesetzt, daß hievon für das Frühstück und für das Mittag-Essen je fünf Kreuzer, und für
das Nacht-Essen acht Kreuzer angerechnet werden dürfen.
Die Herabsetzung tritt mit dem 1. d. M. in Wirksamkeit.
Stuttgart den 2. Dezember 1847. Schlaper.