Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Pfarrverweserei in Höslin swartb, 
Oberamts Schorndorf. 
Durch böchste Entschließung vom 24. d. M. haben Seine Königliche Majestat 
genehmigt, daß für die evangelische Gemeinde Höslinswarth, unter Trennung derselben von 
ihrem kirchlichen Verbande mit der Pfarrei Buoch, Dekanats Waiblingen, eine vorerst durch 
einen Verweser zu versehende dem Dekanat Schorndorf untergcordnete Pfarrei errichtet werde; 
was hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. Februar 1847. Schlayer. 
4) Verfügung, betreffend die Festsetzung der Ertra-Postlarc. 
Durch höchste Entschließung vom 24. d. M. ist die Extra-Posttare für den Zeitraum 
vom 1. März 1847 bis letzten Februar 1848 auf 1 fl. 40 kr. für ein Perd und eine Station 
festgesetzt worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 28. Februar 1847. Schlayer. 
2. Der Regierung des Neckarkreises. 
Bekanntmachung, betreffend die Abänderung des Unterrichts-Curses an der Hebammenschule 
in Stuttgart vom 1. Mai auf den 1. April d. J. 
Da in Folge böherer Anordnung der nächste gewöhnliche Unterrichts-Curs an der Heb- 
ammen-Schule in Stuttgart statt am 1. Mai bereits am 1. April d. J. seinen Anfang neh- 
men soll; so wird dieß mit dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diejenigen 
Frauenspersonen, welche an dem mit dem 1. April d. J. beginnenden Unterrichts-Curs An- 
theil nehmen wollen, die Aufnahmsgesuche mit den in der Ministerial-Verfügung vom 7. Au- 
gust 1837, K. 5 (Reg. Blatt S. 399) bezeichneten Belegen längstens bis zum 15. März d. J. 
bei ven Vorstehern der Hebammenschule in Stuttgart einzureichen haben. 
Die Bezirksämter und Ortsvorsteher des Jaxrt= und Neckar-Kreises und des Oberamts Ulm 
haben sich hiernach zu achten und um somehr dafür Sorge zu tragen, daß diese Gesuche den 
Vorschriften der gedachten Ministerial-Verfügung entsprechend übergeben werden. 
Ludwigsburg den 23. Februar 1847. Für den Vorstand: 
Klett. 
3. Der Regierung des Donaukreises. 
Bekanntmachung, betreffend eine milde Stiftung des verstorbenen Regierungs-Sekretärs v. Herz. 
Der am 8. Juli 1845 zu Ellwangen gestorbene penssonirte Regierungs-Sekretär v. Herz, 
Sohn des verstorbenen vormaligen Oberamtmannes des Klosters Wiblingen, hat in seinem
	        
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