Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Die Bewerber um den landwirthschaftlichen Preis haben ihre Angaben, geeigneten 
Falls, mit glaubwürdigen Zeugnissen zu belegen. Sollen Pflüge und andere Ackerwerkzeuge 
zur Bewerbung kommen, so müssen, während die Bewerbungs-Eingabe selbst längstens in 
der obigen Frist an die Central-Stelle einzureichen ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen 
Zeugnissen des Gemeinderathes und Oberamtes, spätestens bis zum 1. August an die Direc- 
tion des landwirthschaftlichen Instituts zu Hohenheim eingeliesert werden, um mit denselben 
die geeigneten Versuche anzustellen. 
Stuttgart den 22. Februar 1847. Ergenzinger. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem Ministerium des Innern wird die Stelle eines Assessors mit dem 
Titel und Rang eines Regierungsraths und mit dem Normalgehalte von 1500 fl. besetzt 
werden. Die Bewerber um diese Stelle werden aufgesordert, sich binnen drei Wochen bei 
dem Ministerium vorschriftmäßig zu melden. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hochvorf. Dekanats Kirchheim, welche 
1106 Kirchengenossen zählt, und mit einem Einkommen von 1555 fl. verbunden ist, dessen 
Verwandlung demnächst eingeleitet wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Confistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hochberg, Dekanats Waiblingen, welche 
488 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 700 fl. verbunden 
ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Durch den Uebertritt des seitherigen Assistenzarztes Dr. Ellinger auf die Stelle 
eines Direktors der Irrenanstalt in Pfäsers, Cantons Sct. Gallen, ist die Stelle eines 
Assistenzarztes bei der Heilanstalt Winnenthal, mit welcher neben freier Verköstigung, 
Wohnung, Heitzung und Beleuchtung ein Gehalt von 400 fl. verbunden ist, in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um dieselbe, welche die zweite Staatsprüfung in der Mediein 
mit Erfolg erstanden haben müssen, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der 
Direktion der Heilanstalt vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Präceptorat in Nagold, womit ein Einkommen 
von 601 fl. 24 kr. und eine Amtswohnung verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei 
dem K. Studienrathe zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigten Forstamts-Assistentenstellen in Blaubeuren und 
Kapfenburg haben binnen drei Wochen bei den dortigen Oberförstern vorschriftmäßig ssch 
zu melden. · 
7) Die Bewerber um die erledigten Buchhaltersstellen bei den Cameralämtern Güg- 
lingen und Heiligkreuzthal, so wie 
8) um die Stelle eines zweiten Buchhalters bei dem Cameralamte Tettnang wer- 
den aufgefordert, binnen drei Wochen bei den betreffenden Cameral-Verwaltern ihre Mel- 
dungen einzureichen. 
  
Gedruct bei G. Hasselbrke#.
	        
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