Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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B8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an die Kinderheilanstalt 
in Stuttgart. 
Durch höchste Entschließung vom 24. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
der von den praktischen Aerzten Dr. Cleß und Dr. Elben in Stuttgart gestifteten Kinder- 
beilanstalt auf den Grund des vorgelegten Statuts die rechtliche Persönlichkeit gnävigst ver- 
liehen; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 25. Februar 1847. Schlaper. 
b) Bekannmmachung, betreffend die Aufstellung des Kaufmanns Louis Wölffel in Stuttgart 
als Hauptagenten des Vereins zur Beförderung deutscher Auswanderer nach Amerika. 
für das Königreich. 
Nachdem der von dem Verein zur Beförderung deutscher Auswanderer nach Amerika, 
Dr. H. Strecker in Mainz, A. J. Klein in Bingen und J. Steck in Kreuznach, auf- 
gestellte Hauptagent für das Königreich, Kaufmann Louis Wölffel in Stuttgart, in Ge- 
mähheit der diesseitigen Verfügung vom 11. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 11 ff.), die nach- 
gesuchte Ermächtigung zum Betrieb der Vermittlung des Transports von Auswanderern 
nach Amerika erhalten, und die vorgeschriebene Caution geleistet, auch sich über seine Befug- 
niß zu Aufstellung von Bezirksagenten im Lande ausgewiesen hat; so wird dieß hiemit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. März 1847. Schlayer. 
IP) Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung des Antiquars Jakob Beck zu Reutlingen als Haupt- 
agenten der Eigenthümer der regelmäßigen Postschiffe zwischen London und New-York für das 
Königreich zur Vermittlung des Transports von Auswanderern nach Amerika. 
Nachdem der von dem Spezial-Agenten der Eigenthümer der 16 regelmäßigen Postschiffe 
zwischen London und New-York, Georg Heinrich Paulsen in Mainz aufgestellte Hauptagent 
für das Königreich, Antiquar Jakob Beck zu Reutlingen, in Gemäßheit der diesseitigen Verfü- 
gung vom 11. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 11 ff.) die nachgesuchte Ermächtigung zum Betrieb
	        
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