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gallertig abscheidet, beim Erkalten der Flüssigkeit sich jedoch
wieder löst.
Die wässerige Lösung (149) darf weder durch Baryum—
nitratlösung innerhalb einer halben Stunde (chwefelsäure),
noch nach annäherndem Neutralisieren mit Ammoniakflüssigkeit
durch Ammoniumoxalatlösung (Calciumsalze), oder durch
Calciumsulfatlösung (Oxalsäure, Traubensäure) verändert
werden. Die mit Ammoniakflüssigkeit bis zur schwach sauren
Reaktion versetzte Lösung von 5 g Weinsäure in 10 cem
Wasser darf durch Schwefelwasserstoffwasser nicht oder
höchstens schwach gelb gefärbt werden (Bleisalze, Kupfersalze).
Weinsäure darf beim Verbrennen höchstens 0,1 Prozent
Rückstand hinterlassen.
Acidum trichloraceticum. — Trichloressigsäure.
CCL . COOH Mol.-Gew. 163,39.
Farblose, leicht zerfließliche, rhomboedrische Kristalle.
Trichloressigsäure riecht schwach stechend und ist in Wasser,
Weingeist und Ather löslich. Die wässerige Lösung rötet
Lackmuspapier.
Schmelzpunkt ungefähr 55% Siedepunkt ungefähr 1950.
Wird die Lösung von 1 8 Trichloressigsäure in 3 cem
Kalilange zum Sieden erhitzt, so tritt der Geruch des Chloroforms
auf.
10 cem der frisch bereiteten wässerigen Lösung (1#L9)
dürfen durch 2 Tropfen /0-Normal-Silbernitratlösung höchstens
schwach opalisierend getrübt werden (Salzsäure).
— *s
verflüchtigen.