Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

100 
Unser Finanz-Ministerium ist mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 2. April 1849. 
Wilhelm. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Goppelt. Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direklor: 
Maucler. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchsten Dekrets vom 22. v. M. die 
erledigte Oberamterichtersstelle in Blaubeuren dem Gerichtsaktuar Steudel in Leonberg 
zu übertragen, 
vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. den Registrator Geß, seinem Ansuchen 
gemäß, wegen vorgerückten Alters und leidender Gesundheit, 
durch böchste Entschließung vom 28. v. M. den Oberamtsarzt Dr. Meßner in 
Neckarsulm, seinem Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 29. v. M. den Oberamtsrichter Böcklen in Brackenheim, 
seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters, in ven Ruhestand zu versetzen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Patents an den Schlossermeister Friedrich 
Hoppe in Stuttgart auf ein von ihm erfundenes Sicherheitsschloß. 
Seine Königliche Majestät haben vermäge höchster Entschließung vom gestrigen 
Tage dem Schlossermeister Friedrich Hoppe in Stuttgart das nachgesuchte Erfindungs- 
Matent auf ein von ihm dargelegtes Sicherheitsschloß auf die Dauer von drei Jahren gnä- 
digst zu ertheilen geruht; was hiemit, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revi- 
dirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung und auf das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 29. März 1849. Duvernoy.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.