Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a)) Verfügung, die Bestellung eines verpflichteten Dolmetschers für die französische Spb. 
betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. 
den Archivrath v. Sigel in Stuttgart zum Dolmetscher für die bei den Gerichten einkom- 
menden, in französischer Sprache verfaßten Urkunden zu bestellen geruht; was hiemit, unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung vom 30. Januar 1822 (Neg. Blatt S. 100), 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 43. April 1849. 
Für den Departements-Chef: 
Harpprecht. 
b) Termin zur Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der K. Verordnung vom 25. April 
1839 sich zu ver bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet und nach erfolgter Zulas- 
sung ihre Probe-Arbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, daß ihre 
Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission zu Stuttgart in drei Abtheilungen 
vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Bernheim, 
Georgii, 
Gleich, 
Roth, 
Stahl; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Buob, 
Eduard Elben, 
Emil Elben,
	        
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