Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung einiger Ortsvorsteher. 
Seine Königliche Majestät haben vurch böchste Entschließung vom 2. d. M. dem 
Schultheißen Frank zu Holzhausen, dem Schultheißen Klaiber zu Ober-Stotzingen und 
dem Schultheißen Maier zu Ettlenschieß, Oberamts Ulm, in Anerkennung ihrer lang- 
jährigen, für das Wohl ihrer Gemeinden ersprießlichen Dienstleistungen die silberne Cioil= 
Verdienst-Medaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 4. Mai 1849. Duvernoy. 
b)) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des dem Carl Wilhelm Geißler in Berg 
ertheilten Erfindungs-Patents. 
Da das dem Carl Wilhbelm Geißler in Berg durch höchste Entschließung vom 
7. April 1847 ertheilte fünfjährige Erfindungs-Patent auf die Herstellung von transparen- 
ten Bildern nach Art von Lithophanien und Glasgemälden (Reg. Blatt S. 146) in Folge 
des Verzichts des Berechtigten erloschen ist; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. Mai 1849. 
Duvernoy. 
C) Des Departements des Kirchen= und Schulwesenéê. 
Des K. katholischen Kirchenratbs. 
Den Stand des Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs am 
31. März 1848 betreffend. 
In dem Regierungs-Blatt von 1821, S. 818 wurde die Entstehungsweise, die Natur 
und Verwaltungsform des Interkalarfonds der katholischen Kirchenstellen des Königreichs 
bekannt gemacht. 
Nachdem die Rechnung für 1843 geprüft und abgebört ist, so werden die Ergebnisse 
derselben hiemit öffentlich dargelegt, unter Beziehung auf die nächst vorhergehende Bekannt- 
machung im Regierungsblatt vom Jahr 1848, S. 20.
	        
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