Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

N26. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 13. Juni 1849. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Abgaben von politischen Zeitschriften und die Be- 
steurung des Einkommens aus Zeitschristen, so wie des schriftstellerlschen Erwerbe überhaupt. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Aushebung der Abgaben von politischen Zeitschristen und die Besteurung des Ein- 
kommens aus Zeitschriften, so wie des schriftstellerischen Erwerbs überhaupt. 
Wilhelm, 
König von Württemberg. 
Zu Vollziehung des Art. 4, §. 13 der Grundrechte, so wie zu vollständigen Durchfüh- 
rung des Grundsatzes der Gleichheit ver Besteurung mittelst Herbeiziehung des Einkommens 
aus Zeitschriften, so wie ferner des schriftstellerischen Erwerbs überhaupt, verordnen und ver- 
sügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Stempelabgabe von inländischen und von ausländischen Zeitschriften (Reg.Blatt
	        
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