Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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B) Des Departements des Kirchen- und Schulwesens. 
Des Studienraths. 
Bekanntmachung über die dießjährigen Prüfungen: 
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte; 
2) für die Aufnahme in das evangelische Seminar Blaubeuren; 
3) für die Ermächtigung zum Besuch der Universität; 
4) für die Aufnahme in das katholische Convikt (Wilhelmsstift) in Tübingen; 
5) für die Aufnahme in das evangelische Seminar zu Tübingen; 
I1. Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katbolischen Convikte wird 
am Mittwoch und Donnerstag den 22sten und 23. August stattfinden und nach Erforderniß 
noch am nächstfolgenden Tage festgesetzt werden. 
II. Die Prüfung für die Aufnahme in das evangelische Seminar Blaubeuren, bei 
welcher auch alle diejenigen, welche als Hospites eben dahin zu kommen wünschen, zu erschei- 
nen haben, wird am Mittwoch, Donnerstag und Freitag den 29sten und 31. August vorge- 
nommen werden. 
Die bisherige Einrichtung, wonach auch eine jüngere Jahresklasse 
(Erspectanten la vice) bei dem Lanveramen zu erscheinen hatte, ist zufolge 
höchster Entschließung vom 21. v. M. aufgehoben. 
Die Personaltabellen für diese Prüfung, bei welcher das Hebräische nicht vorkommt, 
sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht und mit Impfscheinen zu versehen und müssen 
srätestens am Samstag den 14. Juli bei dem K. Studienrathe eingelaufen seyn. 
III. Die Prüfung derjenigen, welche zum Besuche der Universität ermäch- 
tigt zu werden wünschen, mit Ausnahme derer, die sich für das Studium ver Theolo= 
gie entschieden haben, ist auf Dienstag den 11. September und folgenve Tage festgesetzt. 
Zu derselben sind Livius, Lenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. 
Die Gesuche um Zulassung zu vieser Prüfung, welche genau nach den Bestimmungen 
der Verordnung vom Jahre 1820 (Reg. Blatt Nro. 19) einzurichten und namentlich mit 
den erforverlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu begleiten sind, müssen spätestens am 
ersten August bei dem K. Studienrathe eingegeben seyn. 
IV. Die Prüfung für die Aufnahme in den höhern katholischen Convikt (das 
Wilhelmsstift) in Tübingen, so wie für die Zulassung zum Studium der katholi-
	        
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