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schen Theologie außerhalb desselben wird Mittwoch den 19. September und in
den folgenden Tagen in dem K. Gymnasium in Ebpingen stattfinden.
Zu derselben ind Cicero de Ofliciis, die Platonischen Dialogen, Phädon und Kriton
und eine hebräische Bibel mitzubringen.
V. Die Concursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Semi-
nar in Tübingen, desgleichen die Prüfung für die Ermächtigung zum Studium
der evangelischen Theologie außerhalb desselben, erfolgt am Samstag den 29. Sep-
tember und folgenden Tagen. Zu derselben sind Tacitus und Horaz, desgleichen eine he-
bräische Bibel mitzubringen.
Die Bittschriften um Zulassung zu dieser Prüsung sind spätestens bis zum 31. Juli bei
dem K. Studienrathe einzugeben, und es sind denselben, so fern sie auf die Aufnahme in
das evangelische Seminar gerichtet sind, in Beziehung auf die physische Tauglichkeit der Be-
werber nicht blos die schon bisher gestellten besonderen Fragen, sondern es ist auch die allge-
meine Frage: ob nicht in Hinsicht auf die physischen Verhältnisse des betreffenden Schülers
Grund zu der Besorgniß, daß er für den Lauf eines Geistlichen dereinst nicht taugen werde,
vorhanden sei, zu beantworten und beziehungsweise hierüber das Zeugniß des Oberamts-
arztes beizulegen.
Die Prüfungen Nro. I. II. III. und V. werden in Stuttgart vorgenommen.
Stuttgart den ½ Juni 1849. Knapp.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberaspach, Dekanats Hall, welche im
Mutterorte 75 und in 5 Filialien ohne Kirche und Schule 537 Kirchengenossen zählt, haben
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Das
Einkommen ist zu 968 fl. berechnet, worunter an Zehenten 648 fl. 36 kr. begriffen sind, deren
Ablösung sich der künftige Geistliche nach den gesetzlichen Bestimmungen gefallen zu lassen hat.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Helfers zu Langenau, Dekanats
Ulm, und zugleich Pfarrers in Wettingen, 1 Stunde entfernt, womit eine in Preisen des
Sportelgesetzes auf 717 fl. berechnetes Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wo-
chen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.