Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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N 33. 
Regierungs= Blatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 30. Juni 1849. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung in Betreff ver allgemeinen Feiertage. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung über das Ergebniß der niederen Dienstprüfung im 
Departement der Justiz. — Bekanntmachung des Ergebnisses ver niederen Dienstprüfung für das Departe- 
ment des Innern. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
in Betreff der allgemeinen Feiertage. 
Wilhelm, 
König von Württemberg. 
In Ausführung des Art. 92 der allgemeinen deutschen Wechselordnung und des Art. 10 
ves Einführungs-Gesetzes vom 6. Mai 1849; in Erwägung, daß die allgemeinen Feiertage 
im Interesse des Verkehrs möglichst gleichkörmig mit andern deutschen Ländern bestimmt 
werden müssen; in fernerer Erwägung, daß es nicht angemessen erschiene, eine solche Be- 
stimmung, welche in die Privat= und öffentlichen Rechtsverhältnisse eingreift, blos auf 
Wechselsachen zu beschränken und für andere Rechts= und gerichtliche Geschäfte beizubehalten;
	        
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