Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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ten nachträglich zu entwerfen und sogleich nach erfolgter Prüfung der ersteren dem Steuer- 
Collegium vorzulegen. 
S. 7. 
Bei Prüfung der Fassionen über das Einkommen aus politischen Zeitschriften sind als 
Anhaltspunkte die von den Cameralämtern, von welchen bisher die Stempelabgaben bezogen 
wurden, zu erholenden Notizen über die Zahl der inzwischen abgesetzten Exemplare zu be- 
nützen. 
8. 8. 
Der Termin für den Einzug der Steuer aus dem im §. 1 bezeichneten Einkommen ist 
derselbe, wie bei den übrigen Steuern aus Besoldungen, Pensionen 2c., und wird durch das 
jedesmalige Finanzgesetz festgestellt. 
Die fragliche Steuer ist in dieselben Einzugs-Register aufzunehmen, welche nach §. 17 
der Instruktion vom 28. Juli 1821 von den Oberämtern zu fertigen und den Oberamts- 
plegen zuzustellen sind. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis letzten Juni 1840 sind über 
diese Steuer nachträglich besondere Einzugs-Register zu fertigen und den Oberamtspstegen 
zum alsbaldigen Einzug der Steuer zu übergeben. 
Nach vorstehenden Bestimmungen haben sich sowohl die Betheiligten als die betreffen- 
den Behörden genau zu richten. 
Stuttgart den 4. Juli 1849. Goppelt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines katholischen Caplans in Stuttgart, 
welche neben freier Wohnung, deren Räumlichkeit jedoch die Führung einer eigenen Haus- 
haltung nicht wohl zuläßt, aus Capitalien und Besoldungen, mit Inbegriff der Belohnun- 
gen für die Ertheilung des Religions-Unterrichts am Gymnasium, der Real-Anstalt und dem 
Waisenhause (welch' letzterer übrigens mit der dießfälligen Belohnung von 75 fl. nach Um- 
ständen eingehen kann), 860 fl. Einkommen gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wo- 
chen beim katholischen Kirchenrath einzureichen. # 
2) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Däzingen, Dekanats 
Stuttgart, welche aus eigenen Gütern, Capitalien, Geld und Natural-Besoloungen (480 fl.) 
und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 677 fl. gewährt, haben ihre Ge- 
suche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Gerichts-Notarsstelle 
in Riedlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichtshof in Ulm zu melden. 
Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 450 fl. verbundene Stelle eines 
Collaborators in Herrenberg haben sich binnen drei Wochen bei dem Studienrathe 
zu melden. 
Am 5. Juli sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat April d. J. ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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