Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

29 
5. 
Negierungs Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 31. Januar 1849. 
  
Inhalt. « 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die fernere Forterhebung der Steuern. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung mehrerer Landjäger. 
Dlenst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Gese 6, 
betreffend die fernere Forterhebung der Steuern. 
6 Wilhelm, 
König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, daß der durch Unser Gesetz vom 30. Oktober 
v. J. bestimmte Zeitraum für die provisorische Forterhebung der Steuern bis zum letzten 
März dieses Jahrs verlängert seyn soll. 
Gegeben Stuttgart den 31. Januar 1849. 
Wilheilmm. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Goppelt. Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maueler.
	        
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