Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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b) Die Bestellung von fünfzehen geprüften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter 
Classe betreffend. 
Diejenigen fünfzehen Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung 
vie erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ihrem Ansuchen gemäß zu Referen- 
dären zweiter Classe bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs den K. Ge- 
richtshöfen in folgender Weise zugetheilt worden: 
I. Dem Gerichtshof in Eßlingen: 
Dorsch, 
Milz, 
Möhrlen, 
v. Soden; 
II. Dem Gerichtshof in Tübingen: 
Gmelin, 
Höring, 
Röcker, 
Sommer, 
III. Dem Gerichtshof in Ellwangen: 
Abel, 
Malblanc, 
Neumaier, 
Stöckle; 
IV. Dem Gerichtshof in Ulm: 
Autenrieth, 
Faber, 
Wächter. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei den Gerichtshöfen, denen sie zugetheilt 
sind, unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die gewöhnliche 
Anzeige über die vorgenommene Beeidigung gewärtigt. 
Stuttgart den 9. Juli 1849. 
Römer.
	        
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