Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Universitäts-Cassiers in Tü- 
bingen, mit welcher ein Gehalt von 1100 fl., nebst freier Wohnung, oder statt derselben 
eine Hausmiethe -Entschädigung von 200 fl. und eine Entschädigung für Amtsaufwand von 
100 fl. verbunden ist, haben ihre Gesuche binnen drei Wochen bei dem akademischen Senate 
vorschriftmäßig einzureichen. 
3) Die Bewerber um die 1509 Kirchengenossen zählende Pfarrei Oberstenfeld, De- 
kanats Marbach, womit ein in Preisen des Sportelgesetzes auf 1359 fl. berechnetes verwan- 
deltes Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Weilbeim, Dekanats Kirchheim, 
baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßg zu mel- 
den. Das Einkommen derselben ist in Preisen des Sportel-Gesetzes zu 707 fl. berechnet, 
worunter an Zehenten 150 fl. 33 kr. begriffen sind, deren Ablösung sich der künftige Helfer 
nach den gesetzlichen Bestimmungen gefallen zu lassen bat. 
5) An der untern Abtheilung der Realschule in Stuttgart ist eine ordentliche Lehr- 
stelle mit einem Gehalt von 750 fl. zu besetzen, um welche die Melvungen binnen drei Wo- 
chen bei dem Studienrathe einzureichen sind. 
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Schorn- 
vorf haben sich innerhalb acht Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
7). Bei dem Oberamtsgerichte Neresheim ist die Stelle eines zweiten Aktuars zu 
besetzen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb zehen Tagen bei dem Gerichtshof 
in Ellwangen zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Künzelsau mit 
dem Normalgebalt von 500 fl. werden wiederholt aufgefordert, binnen vierzehen Tagen bei 
der Regierung des Jartkreises sich zu melden. 
9)) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Tuttlingen erledigte Aktuarsstelle werden 
wiederholt aufgefordert, sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Schwarzwald= 
kreises zu melden. 
10) Die Bewerber um das erledigte Aktuariat bei dem Oberamte Münsingen, wer- 
den aufgefordert, binnen vierzehen Tagen sich bei der Regierung des Donaukreises vorschrift- 
mäßig zu melden. 
  
  
Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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