Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Landjäger Geißele in Ebingen, Oberamts Balingen. 
— E lsenhans in Trossingen, Oberamts Tuttlingen. 
Stations -Commandant Neffle in Welzheim. 
Landjäger Gretzel in Giengen, Oberamts Heidenheim. 
— Geiger in Mergentheim. 4 
— Barth in Dischingen, Oberamts Neresheim. 
Stations-Commandant Dobler in Laupheim. 
— Metzger in Biberach. 
— Maurer in Ehingen. 
Landjäger Bühler in Friedrichshafen, Oberamts Tettnang. 
— Haaug in Roth, Oberamts Leutkirch, und 
— Reutter in Feldostetten, Oberamts Münsingen. 
Stuttgart den 18. Jannar 1849. Duvernoy. 
Dienst-Erledigungen. 
1.)) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Diefenbach, Dekanats Knittlingen, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das 
verwandelte Einkommen dieser Stelle ist zu 836 fl. berechnet. 
2)) Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 600 fl. nebst freier Wohnung 
verbundene Reallehrstelle in Ebingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Stu- 
dienrath zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Geislin- 
gen haben sich innerbalb vierzehen Tagen bei vem K. Gerichtshof in Ulm zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Laupheim 
baben sich binnen vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ulm zu melden. 
5) Bei dem evangelischen Consistorium ist eine Kanzlei-Assistentenstelle mit dem 
Gehalte von 600 fl. erledigt worden. Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium zu melden. 
6) Die Bewerber um die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle 
zu Mochenthal, Forsts Zwiefalten, haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkam- 
mer des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die bei dem Cameralamt Urach erledigte Buchhaltersstelle ha- 
ben sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameral-Verwalter vorschriftmäßig zu melden. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. Justiz-Ministerium vom 8. Nov. v. J. 
wird das zehnte Stück des Reichs-Gesetz-Blattes hier angeschlossen. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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