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e) der Oberamtsrichter, Oberamtmänner, des Universitäts-Amtmanns und Cassiers,
der Frühprediger und Universitäts-Bibliothekare, der Aufseher über die Münz= und
Naturalien-Sammlung zu Stuttgart, des Ober-Inspektors und des Oekonomie-
Verwalters am Waisenhaus zu Stuttgart, der Oberpostmeister, der Stabsoffiziere
der Regimenter zu Stuttgart und des Landjäger-Corps, der Commandanten der
K. Leibgarde und der Feldjäger, des Platz-Adjutanten zu Stuttgart, des Arsenaldi-
rektors in Ludwigsburg, der Cameralverwalter, Oberförster, Salinen= und Hütten-
verwalter, Ober-Zollinspektorten 1060 fl.
f) der Verwalter der Zucht= und Arbeitshäuser ind Kreiegefangnise der Professoren
und der Geistlichen in den Landstädten, der Oberamtsärzte und der Stiftungsver-
walter, der Vorsteher und Oeconomie-Verwalter an den Irrenheilanstalten und
Waisenhäusern auf dem Lande, Instituts-Cassiere, des Landgestüts-Cassiers, der Ober-
lehrer an der Thierarzneischule, der Stallmeister, Postmeister und Postverwalter, der
Bezirks-Commandanten des Landjäger-Corps, der Stabs-Offziere der Regimenter
außer Stuttgart, der Platz-Avjutanten in Ludwigsburg und Ulm, der technischen
Arsenal-Offiziere, Spital-Oberärzte, Spital= und Kasernen-Verwalter zu Stutt-
gart und Ludwigsburg, Hütten= und Salinen-Casssere, Holzverwalter 100 fl.
der Präceptoren in den Städten, der Geistlichen auf dem Lande, der Gemeindebe-
amten, der Gestütsverwalter, Stallinspektoren, der verheiratheten Subaltern-Offi=
ziere und Militärbeamten zu Asperg und Comburg, der Kasernenverwalter zu Ulm
und Asperg, der Aufseher an Bildungs-, Beschäftigungs= und anderen Staatsanstal-
ten, der Assistenzärzte an der Universität, der Universttätsgärtner, des Oberpedells,
der Kanzleidiener und Hausverwalter bei den Ministerien, der Assistenten am Insti-
tut zu Hohenheim, bei den Hütten= und Salinen-Verwaltungen, der Lehrschmide
an der Thierarzneischule, der Thierärzte, der gutsherrschaftlichen Beamten 50 fl.
h) der Volkoschullehrer, der Lehrer an den Waisenhäusern, Ackerbauschulen, der Thier-
arzneischule, sodann der Unterofficianten, Aufwärter . 25 fl.
Dagegen ist für die den Oberamtsgerichts-Aktuaren, Oberamts- Aliuaren, Kameralamts-
Buchhaltern, Forstassistenten, unverbeiratheten Subaltern-Offizieren (Adjutanten 2c.) einge-
räumten Zimmer nichts in Berechnung zu nehmen.
Art. 3.
Wenn für eine freie Wohnung ein Anschlag im vorstehenden Artikel nicht ausdrücklich
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