Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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46. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttg art Freitag den 3. August 1849. 
nbalt. 
Königliche Dekrete. 
Gesetz, betreffend die Größe der Besteurung der Capitalien und Besoldungen für Ge- 
meinden und Amtskörperschaften. — Orvens-Verleihung. — Denst-Nachrichten 
Verfügungen der Departements. 
Bekanntmachung, betreffend die Versetzung der Gemeinde Maichingen, 
Oberamts Böblingen, von der vritten in vie zweite Classe der Gemeinden. — Bekanntmachung, betreffend 
das Erlöschen des dem Oberleuerschauer Ege verliehenen Ersindungs= Patents auf eine Construktion von 
Heizöfen. — Bekanntmachung, die Aufnahme von Zöglingen in die K. Thierarzneischule für das nächste 
Schuljahr 1849 —50 betreffend. 
Dlenst-Erledig ungen. 
  
A) Gesetßz, 
betreffend die Größe der Besteurung der Capitalien und Besoldungen für Gemeinden und 
Amtskörperschaften. 
Wilheim, 
nig von Württemberg. 
Nach Vernehmung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Kö 
Art. 1. 
Vom 1. Juli 1849 an beträgt das Maaß der für die Gemeinden und Amtskärper- 
schaften zu erhebenden Steuer: 
a) von Capitalien drei Kreuzer von hundert Gulden Capital
	        
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