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nicht pensionsberechtigten Diener errichtet worden, in welche dieselben von ihren Gehalten
Eintrittsgelder und jährliche Beiträge zu entrichten haben.
Um diejenigen dieser Diener, welche vermöge des Gesetzes vom 23. Juni 1828 Dienst-
Anstellungssporteln zu entrichten haben, von der Entrichtung des Eintrittsgelds zu befrelen,
und die Einkünfte der Unstützungskasse zu vermehren, verordnen und verfügen Wir, nach
Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß
jene nach dem Gesetz für die Staatskasse anzusetzenden Sporteln in ihrem vollen Betrage
in die genannte Unterstützungskasse fließen sollen.
Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Stuttgart den 2. August 1849.
Wilhelm.
Der Chef des Finanz-Departements:
Goppelt. Auf Befehl des Königs,
der Cabinets-Direktor:
Maucler.
) Dienst-Nachrichten.
Vermöge höchster Entschließung vom 30. v. M. haben Seine Königliche Maje-
stät den provisorischen Ministerial = Cassier, Canzleirath v. Schickhardt, zum Kriegsrath
und Ministerial-Cassier im Kriegs-Ministerium gnädigst ernannt, und
dem bisherigen Buchhalter Pfannenschmid, unter Beibehaltung dieser Stelle, zugleich
die eines Controleurs bei der Kriegs-Ministerialkasse, sodann
vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. die erledigte evangelische Marrei Go-
madingen, Dekanats Münsingen, dem Pfarrer Riederer in Hundersingen, desselben
Dekanate,
die erledigte evangelische Pfarrei Bittenfeld, Dekanats Waiblingen, dem Pfarrer Ar-
nold in Schnaltheim, Dekanats Heidenheim,
die erledigte evangelische Pfarrei Täbingen, Dekanats Balingen, dem Marrverweser
Wiegandt in Ruppertshofen, Dekanats Gaildorf, und
die erledigte evangelische Pfarrei Neuhengstett, Dekanats Calw, dem Pfarrverweser
Krauß in Sontheim, Dekanats Münsingen, gnädigst übertragen.