Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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nicht pensionsberechtigten Diener errichtet worden, in welche dieselben von ihren Gehalten 
Eintrittsgelder und jährliche Beiträge zu entrichten haben. 
Um diejenigen dieser Diener, welche vermöge des Gesetzes vom 23. Juni 1828 Dienst- 
Anstellungssporteln zu entrichten haben, von der Entrichtung des Eintrittsgelds zu befrelen, 
und die Einkünfte der Unstützungskasse zu vermehren, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, daß 
jene nach dem Gesetz für die Staatskasse anzusetzenden Sporteln in ihrem vollen Betrage 
in die genannte Unterstützungskasse fließen sollen. 
Unser Finanz-Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 2. August 1849. 
Wilhelm. 
Der Chef des Finanz-Departements: 
Goppelt. Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Maucler. 
) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge höchster Entschließung vom 30. v. M. haben Seine Königliche Maje- 
stät den provisorischen Ministerial = Cassier, Canzleirath v. Schickhardt, zum Kriegsrath 
und Ministerial-Cassier im Kriegs-Ministerium gnädigst ernannt, und 
dem bisherigen Buchhalter Pfannenschmid, unter Beibehaltung dieser Stelle, zugleich 
die eines Controleurs bei der Kriegs-Ministerialkasse, sodann 
vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. die erledigte evangelische Marrei Go- 
madingen, Dekanats Münsingen, dem Pfarrer Riederer in Hundersingen, desselben 
Dekanate, 
die erledigte evangelische Pfarrei Bittenfeld, Dekanats Waiblingen, dem Pfarrer Ar- 
nold in Schnaltheim, Dekanats Heidenheim, 
die erledigte evangelische Pfarrei Täbingen, Dekanats Balingen, dem Marrverweser 
Wiegandt in Ruppertshofen, Dekanats Gaildorf, und 
die erledigte evangelische Pfarrei Neuhengstett, Dekanats Calw, dem Pfarrverweser 
Krauß in Sontheim, Dekanats Münsingen, gnädigst übertragen.
	        
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