Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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b) für trächtige Kalbeln und für Kühe, deren Alter an den Zähnen noch deutlich zu 
erkennen ist (bis in das vierte oder fünfte Jahr), trächtig oder mit einem Kalbe: 
in eilf Preisen zu 10—8—6—4—3 um sechsmal 2 Württembergischen Fünf- 
guldenstücken in Gold; 
III. in ver Schafzucht. 
für die drei besten feinwolligen vlerschauflichen Widder: 
in 8—4—2 Württembergischen Fünfgulvenstücken in Gold; 
für die drei besten feinwolligen vierschauflichen Mutterschafe: 
in 6—3—2 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
IV. in der Schweinezucht: 
für die sechs besten Eber: 
in 4—3—2—2—1—1 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; 
für die sechs besten Mutterschweine: 
in 4—3—2—2—1—1 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold. 
Zu Nachpreisen für die die zunächst preiswürdigen Thiere in den unter II—IV ge. 
nannten Thiergattungen ist noch eine weitere Anzahl silberner Medaillen gewidmet. 
Niemand kann jevoch mehr als Einen Preis für dieselbe Thiergattung (bei den Stuten 
und den Zuchthengsten nicht mehr als einen Hauptpreis) erhalten. 
5S. 5. 
Diejenigen Bewerber um Preise in der Merdezucht, welche gemäß der Verordnung 
vom 31. Oktober 1836, Nr. 5, ihre trächtigen Stuten schon bei Gelegenheit der Beschäl- 
Regulirung dem K. Land-Oberstallmeister vorgezeigt haben, und zum Erscheinen bei dem 
Feste mit ihren Thieren aufgerufen worden sind, erhalten, wenn sie keine Preise bekommen, 
einen Reisekosten-Ersatz von 36 kr. für jede Stunde der Entfernung ihres Wohnorts von 
Cannstatt und eine Entschädigung von 1 fl. 12 kr. für die Kosten des Aufenthalts an letz- 
terem Orte. Die Entfernung von Cannstatt ist durch eine, nach der Vorschrift vom 5. Sep- 
tember 1826 (Reg. Blatt S. 399) abgefaßte Urkunde nachzuweisen. 
Die gleiche Reisekosten= und Aufenthalts-Entschädigung wird, nach vorgängiger vor- 
schriftmähiger Nachweisung der Entfernung ihrer Wohnorte, von Cannstatt, auch denjenigen 
als Preisbewerber auftretenden Privat-Beschälhaltern zu Theil, welche zum Erscheinen bei 
dem Feste mit ihren Zuchthengsten besonders aufgerufen werden und hier keine Preise 
erhalten.
	        
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