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die Oberleitung des Königl. Gouvernements Stuttgart gestellt worden ist, wonach der Gou-
verneur alle diejenigen Funktionen, welche dem Commandanten der Strafanstalt kraft der
Instruktion zukommen, auszuüben hat.
Stuttgart den 1. August 1849. Rüpplin.
b) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung des K. K. Oesterreichischen Artillerie-Oberstlieutenants
v. Zwiedinek zum Artillerie-Ausrüstungs-Direktor der Reichsfestung Ulm.
Der K. K. Oesterreische Artillerie-Oberstlieutenant v. Zwiedinek ist zum Artille-
rie-Ausrüstungs-Direktor der Reichsfestung Ulm an die Stelle des von da abberufenen K.
K. Oesterreichischen Generalmajors v. Schuknecht-Treuenegg ernannt worden; was mit Be-
ziehung auf die Verfügung vom 15. Januar 1846 bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 10. August 1849. Rüpplin.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Helfers in Winnenden, Dekanats
Waiblingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschrift-
mäßig zu melden. Dieser Helfer hat in der Stadt selbst jährlich ungefähr 30 Predigten,
an Sonn= und Feiertagen eine Catechisation, am Samstag eine Bibelstunde zu halten, wie
auch einen Theil der Seelsorge zu übernehmen, außerdem die Filialien Hanweiler und
Breuningsweller, welche Schulen, aber keine Kirchen haben, mit allen Obliegenheiten
eines Beichtvaters allein zu versehen. Sodann ist mit der Helferstelle das Amt eines
evangelischen Geistlichen an der Irrenheilanstalt in Winnenthal verbunden,
und es haben die Bewerber über ihre specielle Befähigung für diesen Berufstheil in ihren
Eingaben sich besonders zu äußern. Neben freier Wohnung gewährt die Stelle, mit Einschluß
der bei der Heilanstalt ausgesetzten Belohnung, ein auf 870 fl. berechnetes Einkommen.
2) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in der 3754 Kirchengenossen zählenden
Gemeinde Winterbach, Dekanats Schorndorf, womit die Pfarei Weiler 1 Stunde ent-
fernt, mit 1050 Kirchengenossen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem
evangelischen Conststorium vorschristmäßig zu melden. Das verwandelte Einkommen derfel-
ben ist, mit Einschluß einer neuen Zulage aus dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-
fonds von 100 fl., auf 700 fl. neben 25 fl. für Reisekosten-Aufwand berechnet. Für den
Fall der Verlegung des Pfarrsitzes nach Weiler hat sich der Helfer die Ueberffedlung da-